Zahlt das Sozialamt die Entrümpelung? Antrag, Voraussetzungen und Ablauf

10.09.2026 14 Min. Lesezeit
Zahlt das Sozialamt die Entrümpelung? Antrag, Voraussetzungen und Ablauf

Wer eine Wohnung räumen muss und das Geld dafür nicht hat, landet schnell bei der Frage: Zahlt das Sozialamt die Entrümpelung? Die kurze Antwort: Ja, in bestimmten Fällen, aber nur auf Antrag und nur, wenn der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird. Dieser Ratgeber erklärt, welche Paragrafen gelten, wer in Stuttgart zuständig ist, welche Unterlagen das Amt sehen will und was Sie tun können, wenn der Bescheid negativ ausfällt.

Wir haben die Rechtsgrundlagen im September 2026 gegen die Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de und gegen Urteile des Bundessozialgerichts geprüft. Wo die Praxis von Amt zu Amt abweicht, sagen wir das.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzugskosten, und dazu zählt laut Bundessozialgericht auch die Räumung der alten Wohnung, kann das Sozialamt nach § 35a Abs. 2 Satz 5 SGB XII übernehmen. Voraussetzung ist die vorherige Zustimmung des Amts.

  • Wer Bürgergeld bezieht, stellt den Antrag beim Jobcenter. Dort gilt § 22 Abs. 6 SGB II mit derselben Logik: erst die Zusicherung, dann der Auftrag.

  • Das Amt zahlt nur bei Bedürftigkeit. Vermögen über 10.000 Euro pro Person muss zuerst eingesetzt werden.

  • Die Pflegekasse zahlt keine Entrümpelung. Ihr Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt für Umbauten und in engen Grenzen für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung, nicht für den Umzug ins Heim.

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

  • In Stuttgart ist das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart.

Rechtsgrundlage: welcher Paragraf greift

Eine eigene Vorschrift für Entrümpelungen gibt es im Sozialgesetzbuch nicht. Die Kostenübernahme läuft über die Regeln zu Unterkunft und Umzug.

Für Menschen, die Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hilfe zur Pflege beziehen, gilt § 35a Abs. 2 Satz 5 SGB XII. Dort steht: Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden. Der Satz enthält die beiden Bedingungen, an denen die meisten Anträge scheitern: Der Umzug muss notwendig sein, und die Zustimmung muss vorher vorliegen.

Für Bürgergeld-Empfänger gilt § 22 Abs. 6 SGB II. Umzugskosten werden bei vorheriger Zusicherung als Bedarf anerkannt. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst wurde oder aus anderen Gründen notwendig ist.

Das Bundessozialgericht hat am 15.11.2012 (Az. B 8 SO 25/11 R) entschieden, dass die Räumung der bisherigen Wohnung zu den Umzugskosten gehört. Dazu zählen Transport, Hilfskräfte, Verpackungsmaterial und die Entsorgung von Möbeln, die in der neuen Unterkunft keinen Platz haben. Das gilt unabhängig davon, ob das Ziel eine neue Wohnung oder ein Pflegeheim ist. Die Entscheidung finden Sie bei dejure.org.

Bei einer verwahrlosten Wohnung, etwa beim Messie-Syndrom, kommt zusätzlich § 67 SGB XII in Betracht, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Sie kann auch eine einmalige Räumung umfassen, wenn die Person die Lage aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt.

Wann das Sozialamt eine Entrümpelung zahlt

Das Amt prüft in jedem Fall zwei Dinge: Ist die Person bedürftig, und ist die Räumung notwendig? Typische Fälle, in denen beides zusammenkommt:

Umzug ins Pflegeheim

Wer wegen Pflegebedürftigkeit ins Heim zieht und die Heimkosten nicht selbst tragen kann, bekommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Der Umzug ist dann notwendig, und die Räumung der alten Wohnung gehört zu den Umzugskosten. Wie das im Detail läuft, steht weiter unten im eigenen Abschnitt. Was eine Haushaltsauflösung in Stuttgart bei uns kostet und wie sie abläuft, steht auf der Leistungsseite.

Vom Amt veranlasster Umzug

Fordert das Sozialamt oder das Jobcenter Sie auf, in eine günstigere Wohnung zu ziehen, weil die Miete über der angemessenen Grenze liegt, ist der Umzug vom Amt veranlasst. Die Zusicherung für Umzug und Räumung soll dann erteilt werden.

Drohende Zwangsräumung

Hier ist der Zeitpunkt entscheidend. Solange die Räumung noch abgewendet werden kann, hilft das Amt: Mietschulden können nach § 36 SGB XII übernommen werden, wenn das die Wohnung sichert, und ein notwendiger Umzug in eine andere Wohnung fällt unter § 35a. Ist die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher dagegen schon vollstreckt, sieht es anders aus. Das Bundessozialgericht hat am 19.05.2026 (Az. B 8 SO 59/25 BH) entschieden, dass die Kosten der Zwangsräumung weder laufende Unterkunftskosten noch Umzugskosten sind. Die Räumung setzt den Anspruch des Vermieters durch, sie dient nicht dazu, in eine neue Unterkunft zu gelangen. Wer eine Räumungsklage erhält, sollte deshalb sofort zum Amt gehen, nicht erst nach dem Räumungstermin. Mehr dazu im Ratgeber Zwangsräumung: Ablauf und Fristen.

Todesfall

Nach einem Todesfall zahlt zuerst der Nachlass. Die Erben haften mit dem Erbe für die Räumung der Mietwohnung, denn der Mietvertrag geht auf sie über. Wer das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlägt (§ 1944 BGB), ist nicht mehr zur Räumung verpflichtet. Schlagen alle aus, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Das Sozialamt kommt nur ins Spiel, wenn der Erbe selbst bedürftig ist und die Räumung für ihn notwendig ist. Die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII decken die Räumung nicht ab.

Verwahrloste Wohnung

Ordnet das Gesundheitsamt oder die Ordnungsbehörde eine Räumung an, weil von der Wohnung eine Gefahr ausgeht, und kann die Person die Kosten nicht tragen, prüft das Sozialamt eine Übernahme nach § 67 SGB XII oder als einmaligen Bedarf. Das Amt wird in der Regel eine sozialpädagogische Begleitung wollen, damit die Wohnung nicht nach einem Jahr wieder im selben Zustand ist.

Voraussetzung Bedürftigkeit: was Sie nachweisen müssen

Das Sozialamt zahlt nachrangig. Erst wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, springt es ein. Für das Vermögen gilt nach der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII seit dem 1. Januar 2023 ein Freibetrag von 10.000 Euro pro Person, für Ehepaare also 20.000 Euro. Angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto und ein selbst bewohntes Haus zählen nach § 90 Abs. 2 SGB XII nicht mit.

Wer bereits Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege oder Bürgergeld bezieht, hat die Bedürftigkeit schon nachgewiesen. Dann geht es im Antrag nur noch um die Notwendigkeit der Räumung und um die Höhe der Kosten.

Wer keine laufenden Leistungen bezieht, muss beides belegen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Rentenbescheid oder Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Nachweise über Vermögen. Das Amt prüft dann, ob ein einmaliger Anspruch besteht.

Antrag beim Sozialamt stellen: Schritt für Schritt

1. Zuständigkeit klären

Bürgergeld: Jobcenter. Rente, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege: Sozialamt. In Stuttgart ist das das Amt für Soziales und Teilhabe, Abteilung Sozialleistungen, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart (bis Oktober 2024 hieß es Sozialamt). Die aktuellen Telefonnummern, Sprechzeiten und das Antragsformular für Hilfe zur Pflege stehen auf stuttgart.de. Für einen persönlichen Termin sollten Sie vorher anrufen.

2. Formlosen Antrag schreiben

Ein eigenes Formular für Entrümpelungen gibt es nicht. Ein Brief oder eine E-Mail reicht. Darin stehen: Name, Anschrift, Aktenzeichen (falls Sie schon Leistungen beziehen), der Grund für die Räumung, der gewünschte Zeitraum und der Satz "Ich beantrage die Übernahme der Umzugs- und Räumungskosten nach § 35a Abs. 2 SGB XII" beziehungsweise "nach § 22 Abs. 6 SGB II". Datum und Unterschrift nicht vergessen. Bewahren Sie eine Kopie auf oder lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

3. Notwendigkeit belegen

  • Heimvertrag oder Aufnahmezusage des Pflegeheims

  • Kündigung oder Räumungsklage des Vermieters

  • Schreiben des Amts, das den Umzug verlangt

  • ärztliches Attest, wenn gesundheitliche Gründe eine Rolle spielen

  • bei Todesfall: Sterbeurkunde und Nachweis, dass Sie Erbe sind

4. Kostenvoranschläge einholen

Das Gesetz schreibt keine feste Anzahl vor. In der Praxis verlangen die meisten Ämter zwei oder drei Angebote und bewilligen das günstigste, das die Leistung vollständig abdeckt. Fragen Sie beim Sachbearbeiter nach, wie viele Angebote er sehen will. Ein Angebot sollte enthalten: Adresse und Stockwerk, Quadratmeter, geschätztes Volumen, enthaltene Leistungen (Tragen, Transport, Entsorgung, besenreine Übergabe), Festpreis, Termin. Wir von Rümpel 0711 kommen kostenlos zur Besichtigung und schreiben das Angebot so, dass das Amt es ohne Rückfragen verarbeiten kann. Zur Orientierung: Eine Wohnung kostet bei uns je nach Größe und Füllgrad 700 bis 2.000 Euro, das sind 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter. Alle Preise stehen auf der Seite Entrümpelung Kosten.

5. Auf die schriftliche Zustimmung warten

Beauftragen Sie erst, wenn die Zustimmung schriftlich vorliegt. Eine nachträgliche Übernahme ist die Ausnahme und wird fast immer abgelehnt, weil das Gesetz die vorherige Zustimmung ausdrücklich verlangt. Eine gesetzliche Frist, in der das Amt entscheiden muss, gibt es nicht. Wenn der Termin drängt, schreiben Sie das in den Antrag und nennen das Datum, bis zu dem die Wohnung übergeben sein muss. Lässt das Amt Sie trotzdem hängen und droht ein Schaden, etwa weitere Monatsmieten, können Sie beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung nach § 86b SGG beantragen. Dafür lohnt sich der Weg zu einer Sozialrechtsberatung, in Stuttgart etwa beim VdK oder bei der Caritas.

6. Räumung und Abrechnung

Nach der Zustimmung räumen wir zum vereinbarten Termin und übergeben die Wohnung besenrein. Ob das Amt direkt an uns zahlt oder Sie die bewilligte Summe erhalten, steht im Bescheid. Klären Sie das mit dem Sachbearbeiter, bevor Sie beauftragen. Sagen Sie uns vorher, welche Gegenstände mit ins Heim oder zu Angehörigen sollen. Was einen Wert hat, verrechnen wir mit dem Preis.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung beim Umzug ins Pflegeheim?

Die Reihenfolge ist immer dieselbe: zuerst die pflegebedürftige Person aus eigenem Einkommen und Vermögen, dann das Sozialamt, wenn das Geld nicht reicht. Die Pflegekasse steht in dieser Reihe nicht.

Übernimmt das Sozialamt die Heimkosten als Hilfe zur Pflege, gehört die Räumung der alten Wohnung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2012 zu den notwendigen Umzugskosten. Das Amt kann sie also nicht mit dem Argument ablehnen, es zahle schon das Heim.

Dazu kommt die Miete für die Übergangszeit. Die Kündigungsfrist für die alte Wohnung beträgt nach § 573c BGB drei Monate. Solange läuft die Miete weiter, obwohl die Person schon im Heim wohnt. Das Bundessozialgericht hat am 12.05.2017 (Az. B 8 SO 23/15 R) entschieden, dass das Sozialamt diese Überschneidungskosten tragen muss, wenn der Umzug notwendig war und die Person alles Zumutbare unternommen hat, um die Kosten zu senken. Dazu gehört, sofort zu kündigen und dem Vermieter einen Nachmieter anzubieten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte das schon 2010 so gesehen (Az. L 2 SO 2078/10).

Praktisch heißt das für Angehörige: Kündigen Sie die Wohnung am Tag des Heimeinzugs, stellen Sie den Antrag auf Räumungskosten in derselben Woche und lassen Sie die Wohnung räumen, sobald die Zustimmung da ist. Jeder Monat, den die Wohnung länger steht, kostet eine Miete, die das Amt nur bei nachgewiesenen Bemühungen übernimmt. Was bei der Wohnungsauflösung selbst zu tun ist, steht im Ratgeber Umzug ins Pflegeheim. Die Leistung selbst beschreiben wir auf der Seite Wohnungsauflösung Stuttgart.

Eine Warnung zum Schluss: Wer die Wohnung eines Elternteils auf eigene Rechnung räumen lässt, um Zeit zu sparen, bekommt das Geld vom Amt später nicht zurück. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein, auch wenn Angehörige ihn stellen.

Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?

Nein. Die Pflegekasse zahlt Pflegeleistungen, keine Räumungen. Der einzige Zuschuss, der in die Nähe kommt, steht in § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds, wenn dadurch die häusliche Pflege möglich oder erheblich erleichtert wird. Gemeint sind Umbauten wie ein bodengleiches Bad oder ein Treppenlift. Das Bundessozialgericht hat anerkannt, dass auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung eine solche Maßnahme sein kann, etwa vom dritten Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss. Dann können Umzugskosten bezuschusst werden, bis zur Obergrenze von 4.180 Euro, die für alle Maßnahmen zusammen gilt.

Drei Dinge fallen nicht darunter: der Umzug ins Pflegeheim, weil dort keine häusliche Pflege mehr stattfindet; die reine Entrümpelung ohne Umzug; und Räumungen, die vor dem Antrag beauftragt wurden. Wer mit Pflegegrad in eine barrierefreie Wohnung zieht und dabei die alte Wohnung räumen lässt, sollte den Antrag bei der Pflegekasse vor dem Umzug stellen und die Entsorgung als Teil der Umzugskosten aufführen. Ob die Kasse das anerkennt, ist Einzelfallentscheidung.

Sonderfall Messie-Wohnung

Das Deutsche Ärzteblatt nennt in einem Beitrag von 2024 eine Schätzung von Selbsthilfegruppen, nach der rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland vom Messie-Syndrom betroffen sind (Quelle). Eine wissenschaftliche Erhebung dazu gibt es nicht, die Zahl ist also eine grobe Größenordnung.

Für die Kostenübernahme gilt: Die Krankenkasse zahlt keine Entrümpelung, auch nicht bei Diagnose. Sie zahlt Therapie. Die Räumung läuft über das Sozialamt, entweder nach § 67 SGB XII als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder, bei anerkannter Behinderung, über die Eingliederungshilfe nach SGB IX. Träger der Eingliederungshilfe sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise, in Stuttgart also ebenfalls das Amt für Soziales und Teilhabe. Ein ärztliches Attest erhöht die Chancen erheblich, weil es die Notwendigkeit belegt.

Steht die Person unter rechtlicher Betreuung, stellt der Betreuer den Antrag. Er darf die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Betroffenen räumen lassen, solange dieser nicht einwilligungsunfähig ist. Bei einer Messie-Räumung sollte die betroffene Person oder eine Vertrauensperson vor Ort sein, damit nichts weggeworfen wird, das bleiben soll. Sagen Sie uns das bei der Besichtigung, wir planen den Termin entsprechend.

Was das Sozialamt übernimmt und was nicht

Übernommen werden die Kosten, die für die Räumung nötig sind:

  • Arbeitszeit der Firma für Ausräumen und Tragen

  • Transport und Entsorgung, inklusive Gebühren für Sperrmüll, Elektrogeräte und Sondermüll

  • Demontage von Möbeln und Einbauten, die der Vermieter entfernt haben will

  • besenreine Übergabe

  • bei Umzug ins Heim: Transport der Gegenstände, die mitgenommen werden

Nicht übernommen werden Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten und Grundreinigung, weil das keine Umzugskosten sind. Ob Schönheitsreparaturen überhaupt geschuldet sind, hängt vom Mietvertrag ab. Viele Klauseln dazu hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Lassen Sie das prüfen, bevor Sie streichen.

Das Amt zahlt außerdem nur den notwendigen Umfang. Wer statt der günstigsten passenden Firma eine teurere will, zahlt die Differenz selbst.

Bescheid abgelehnt: das können Sie tun

Widerspruch innerhalb eines Monats

Nach § 84 SGG haben Sie einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Bei Postversand gilt der Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe als zugegangen. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Der Widerspruch geht schriftlich an das Amt, das den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung können Sie nachreichen, die Frist gilt nur für den Widerspruch selbst.

In die Begründung gehören: warum der Umzug oder die Räumung notwendig ist, welche Kosten entstehen, wenn nichts passiert (weitere Mieten, Vollstreckungskosten, Gesundheitsgefahr), und warum Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Legen Sie Fotos und Schreiben bei.

Untätigkeitsklage und Eilverfahren

Entscheidet das Amt sechs Monate lang nicht über den Antrag oder drei Monate nicht über den Widerspruch, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben (§ 88 SGG). Bei drohendem Schaden geht es schneller über eine einstweilige Anordnung (§ 86b SGG). Beides kostet vor dem Sozialgericht keine Gerichtsgebühren.

Hilfe beim Verfahren

Sozialverbände beraten Mitglieder im Sozialrecht und legen für sie Widerspruch ein. In Stuttgart sind das etwa der VdK und der SoVD. Caritas, Diakonie und die Schuldnerberatung helfen ebenfalls beim Antrag. Wer im Krankenhaus oder Heim ist, kann den Sozialdienst dort ansprechen.

Wenn das Amt endgültig nicht zahlt

Dann bleibt die eigene Finanzierung. Wir bieten für kleinere Objekte Ratenzahlung an und rechnen den Wert brauchbarer Gegenstände gegen. Ein Keller in Stuttgart kostet bei uns 150 bis 500 Euro, eine Wohnung 700 bis 2.000 Euro. Sprechen Sie uns an, bevor Sie eine Räumung aufschieben, die jeden Monat Miete kostet.

Häufige Fragen

Zahlt das Sozialamt eine Wohnungsentrümpelung?

Ja, wenn Sie bedürftig sind und die Räumung notwendig ist, etwa wegen eines Umzugs ins Pflegeheim oder eines vom Amt verlangten Umzugs. Rechtsgrundlage ist § 35a Abs. 2 Satz 5 SGB XII, bei Bürgergeld § 22 Abs. 6 SGB II. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt und schriftlich bewilligt sein.

Was kostet eine Wohnungsauflösung und was übernimmt das Sozialamt davon?

Eine Wohnung kostet bei uns 700 bis 2.000 Euro, ein Haus 1.500 bis 6.000 Euro, je nach Größe und Füllgrad. Das Sozialamt übernimmt bei Bewilligung die notwendigen Räumungskosten in Höhe des günstigsten passenden Angebots. Renovierung und Grundreinigung zahlt es nicht.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?

Zuerst die pflegebedürftige Person aus eigenem Vermögen bis zum Freibetrag von 10.000 Euro. Reicht das nicht, zahlt das Sozialamt die Räumung als Teil der Umzugskosten und für die Kündigungsfrist auch die Miete der alten Wohnung, wenn die Kündigung sofort erfolgt ist. Die Pflegekasse zahlt nichts davon.

Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?

Nein. Sie bezuschusst nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro Umbauten für die häusliche Pflege und in Einzelfällen einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Eine reine Entrümpelung oder der Umzug ins Heim fallen nicht darunter.

Wie stelle ich den Antrag auf Entrümpelung beim Sozialamt?

Formlos per Brief oder E-Mail an das zuständige Amt, in Stuttgart an das Amt für Soziales und Teilhabe in der Eberhardstraße 33. Beilegen: Nachweis der Notwendigkeit (Heimvertrag, Kündigung, Schreiben des Amts), Einkommens- und Vermögensnachweise, zwei bis drei Kostenvoranschläge. Dann auf die schriftliche Zustimmung warten und erst danach beauftragen.

Fazit

Das Sozialamt zahlt eine Entrümpelung, wenn drei Dinge zusammenkommen: Bedürftigkeit, Notwendigkeit und ein Antrag vor der Beauftragung. Die Paragrafen sind eindeutig, die Praxis hängt am Sachbearbeiter und an vollständigen Unterlagen. Wer die Wohnung eines Angehörigen räumen muss, sollte deshalb am selben Tag kündigen, den Antrag stellen und Angebote einholen.

Wir von Rümpel 0711 erstellen nach einer kostenlosen Besichtigung ein Angebot, das alle Angaben enthält, die das Amt braucht. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag brauchen. Das Angebot ist unverbindlich, und wir warten mit dem Termin, bis die Zustimmung des Amts vorliegt.

Rui Sampaio
Rui Sampaio
Inhaber, RÜMPEL 0711
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